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PIRX-Tauschregeln


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Die Selbst- und Nachbarschaftshilfe- Initiative, PIRX-Zeittauschring, ist ein selbstverwaltetes Projekt, in Zusammenarbeit mit dem „Tauschnetz Elbtal“, das auf kooperativen Umgangsformen und transparenten Strukturen basiert. Sie betreibt einen Infoservice, durch denen die Teilnehmer/innen Fähigkeiten und Sachwerte zum gegenseitigen Nutzen zins- und gewinnfrei austauschen können. Es gelten folgenden Regeln, basierend auf den Metaregeln des „Tauschnetz Elbtal“ (in Folge Metaregeln genannt).

 

1. Ein- und Austritt / Kosten


Eintritt:
Zur Teilnahme am System sind alle Personen, auch Kinder und Jugendliche sowie Vereine und gesellschaftliche Organisationen berechtigt, sofern sie willens sind, bargeldlosen Tausch über die Selbst- und Nachbarschaftshilfe-Initiative zu betreiben. Mit der Tei1nahmeerklärung bestätigen die Teilnehmer/innen, dass sie die Tauschregeln und die Metaregeln, anerkennen. Für Kinder (ab 8 Jahre) und Jugendliche (bis 17 Jahre) müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten die Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Sie erklären sich bereit, die Teilnahme-Vereinbarungen ggf. stellvertretend für ihre Kinder zu erfüllen. Die Hilfsangebote der Kinder und Jugendlichen sollten sich im Rahmen von kleinen, ihrem Alter entsprechenden Nachbarschaftshilfen bewegen.
Austritt:
Will ein/e Teilnehmer/in aus der Selbst- und Nachbarschaftshilfe- Initiative austreten, so ist dies schriftlich mitzuteilen. (Die Frist beträgt 21 Tage und der Austritt ist gültig ab dem Folgemonat) Bei Austritt muß der Kontostand ausgeglichen (mindestens Höhe Startguthaben) sein. Falls das nicht durch Austausch von Leistungen möglich ist, können eigene Guthaben auf die Konten anderer Teilnehmer/innen bzw. des PIRXZeittauschringes / der PIRX-Zentrale übertragen, oder von anderen übernommen werden. Die Regelung der Übernahme ist Privatsache der Betreffenden, bedarf jedoch den einer schriftlichen Information an die Zentrale. Die Aufwandsbeteiligung wird bei Austritt vor Ablauf des Zahlungszeitraumes einbehalten.
Kosten:
Die Aufwandsbeteiligung beträgt je Jahr 5 PIRX (siehe Punkt 4: Verrechnungseinheit!).

 

2. Konten


Jede/r Teilnehmer/in erhält bei der Anmeldung, ein Verrechnungskonto und den dafür erforderlichen Internetzugang mit Loginname und Passwort. Sollte kein Internetzugang zur Verfügung stehen, kann eine Person des Vertrauens oder die Tauschzentrale für den Zugang beauftragt werden. Auf diesem Konto werden die Verrechnungseinheiten aus den Tauschvorgängen als Gut- bzw. Lastschrift verbucht Die Kontenführung erfolgt mittels Online-Buchung über http://tauschboerse.ohne-moos-gehts-los.de/mykonto.php Bei einem Tauschvorgang überweist der/ die Nehmer/in die vorher vereinbarte Anzahl an PIRX / Talente an den/ die Geber/in.  Gültig werden getätigte Transaktionen mit der Überweisung der entsprechenden Talente über die Internet-Plattform.
Materialkosten o.ä. werden nicht über das Konto verbucht, sondern müssen bar zwischen den Tauschpartner/innen vergütet werden.
Jede/r Teilnehmer/in kann nur ein Konto eröffnen. Verfügung über das Konto hat nur der / die Kontoinhaber/in. Jeder Teilnehmer erhält ein Startguthaben von mindestens 25 Talenten / PIRX. (Siehe Metaregeln im Anschluss!)
Die Tauschzentrale führt selbst Konten, auf das Gebühren in der Verrechnungseinheit eingehen und von dem die Arbeiten innerhalb der Tauschzentrale verrechnet werden.
Umlaufsicherung: Am Jahresende wird von jedem Teilnehmer sein durchschnittliches Startguthaben mit seinem durchschnittlichen Kontostand verglichen. Liegt der Kontostand über dem Startguthaben wird eine Gebühr von 1% pro Monat (=12% pro Jahr) für die Differenz berechnet. (Siehe Metaregeln!)

 

3. Rechtsnatur und Verrechnungssystem

Aus den zwischen den Teilnehmer/innen abgeschlossenen Liefer- und Leistungsgeschäften wird die Tauschzentrale weder . berechtigt noch verpflichtet.
Die auf den Konten verbuchte Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen ausschließlich der Teilnehmer/innen untereinander dar. Sie können nicht in der Landeswährung oder in einer sonstigen Währung eingefordert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

4. Preisfindung und Wertschätzung

Verrechnungseinheit:
Die Verrechnungseinheit in der Selbst- und Nachbarschaftshilfe-Initiative nennt sich PIRX. Abgeleitet wurde diese aus PIR für Pirna und PRIX, lat. Preis. Im „Tauschnetz Elbtal“ wird die Bezeichnung „Talente“ verwendet. Der Wert sollte sich an der Zeit orientieren. Als Orientierung werden 10 PIRX für eine Stunde Nachbarschaftshilfe empfohlen. Sachwerte sind frei verhandelbar.

Wertschätzung:
Die Frage, ob eine Stunde Arbeitszeit = eine Stunde Lebenszeit, immer gleich bewertet werden soll, egal ob jemand eine Taschenuhr repariert, Geschichten erzählt oder auf Kinder aufpasst, muss jeder für sich allein beantworten. Für die Entwicklung sozialen Denkens ist es wichtig, dass bei der Bewertung der Tauschleistung(en) sich vom herrschendem Geldsystem gelöst wird.
Den Tauschpartner/innen bleibt es selbst überlassen, wie sie damit umgehen, z.B. ob auch Euro-Anteile für Materialeinkauf oder Fixkosten vereinbart werden. Den Tauschpreis handeln beide Tauschpartner/innen selbst aus. Die Transparenz bei Angebot und Nachfrage soll die Fairness beim Tauschen fördern.
Sachen, Miet- und Leihsachen
Bietet ein/e Teilnehmer/in Sachen bzw. Raum zum Leihen oder Mieten an, so setzt er/ sie den gewünschten Ausgleich in PIRX fest. Die Wertfindung liegt im Ermessen der Teilnehmer/innen.
Startguthaben: Jede/r Teilnehmer/In erhält 100 Talente auf seinem Konto als Kredit (Startguthaben) in 2 oder 3 Schritten (25, 25+50 Talente) gutgeschrieben. Wer innerhalb 1 Jahres mindestens 100 Talente bei mindestens 5 verschiedenen Teilnehmern eingenommen hat, bekommt auf Anfrage 200 weitere Talente Startguthaben. Dieses Guthaben soll ein direktes Einsteigen in den Tauschhandel ermöglichen, ist jedoch nur geliehen. Bei Austritt aus der Tauschbörse muss das Konto diesen Betrag wieder aufweisen! Teilnehmer mit vielen und höheren Transaktionen (z.B. Vereine) können auch 500 Talente Startguthaben bekommen.

 

5. Haftung

Tauschzentrale:
Die Tauschzentrale arbeitet ausschließlich als Informationsstelle und vermittelt Tauschpartner/innen. Sie übernimmt keine Garantie für Wert oder Qualität der getauschten Sachen oder Dienstleistungen.
Teilnehmer untereinander:
Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den Tauschpartner/innen. Dazu gehört unter anderem das Aushandeln des Tauschpreises.
Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich. Der/ die Empfänger/in eines
Tauschgeschäftes erklärt sich damit einverstanden, dass die Gewährleistung und Haftung für die erbrachte Sach- oder Dienstleistung
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen sind.

 

6. Steuern

Die Regelung eventueller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer/innen.
Der Verpflichtung, Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben.
Der PIRX-Zeittauschring haftet nicht für an Teilnehmer/innen gerichtete Steuer- und Sozialversicherungsforderungen.

 

7. Marktblatt

In der Marktzeitung werden alle Angebote und Gesuche veröffentlicht. Jeder Teilnehmer kann seine Angebote und Gesuche über seinen Internetzugang selbst aktualisieren und ist rechtlich und moralisch über dessen Inhalt verantwortlich!. Alle Veröffentlichungen, die dem Geist des Tauschringes widersprechen, werden von der Tauschzentrale zurückgewiesen.
Es werden auch telefonische Auskünfte über aktuell vorliegende Angebote und Gesuche erteilt.
Datenschutz:
Die Angebote und Gesuche werden nur mit den Kontonummern der betreffenden Teilnehmer/innen veröffentlicht. Nur im Rahmen des PIRX-Zeittauschringes und des „Tauschnetz Elbtal“, werden persönliche Angaben der Teilnehmer/innen bekannt gegeben.

 

8. Transparenz

Die Kontostände der Mitglieder und des Projektes sowie die getätigten Transaktionen sind innerhalb eines Standortes (Tauschringes) jederzeit von allen einsehbar.

 

9. Auflösung der Selbst- und Nachbarschaftshilfe— Initiative

Der Zeittauschring ist ohne Befristung geplant. Im Falle einer Auflösung erklären sich die Teilnehmer/innen bereit, ihre Guthaben oder Schulden ohne Entschädigung auf Höhe des Startguthabens stellen zu lassen.

 

10. Ausschluss

Teilnehmer/innen können ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder im bedeutendem Maße nicht einhalten oder anderweitig anderen Teilnehmer/innen schwerwiegend schädigen.
Deaktivierung bei Passivität: Um „Karteileichen“ und damit unnütze Verwaltungsarbeit zu verhindern melden sich Teilnehmer, die 1 Jahr nicht mehr aktiv sind (oder sein werden) bitte ab (Konto ausgleichen!). Er kann später jederzeit wieder eintreten.

 

11. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tauschregeln unwirksam sein, so werden die übrigen Festlegungen hiervon nicht berührt.
Tauschregeln können den sich verändernden Umständen angepasst werden. Änderungen werden jedem Teilnehmer/In bekannt gegeben..
Änderungen in diesern Tauschregel, betreffen nicht die Metaregeln!
Gültigkeit: Die Tauschregeln sind nur in Zusammenhang der Metaregeln gültig und werden immer nur zusammen an die Teilnehmer herausgegeben!
 



Meta-Regeln Tauschnetz Elbtal 

 

Stand: 11/02/08

 

Was sind Meta-Regeln?
Die Meta-Regeln sind die Regeln, die jeder Standort erfüllen muß um im Tauschnetz teilhaben zu können. Alle anderen Regeln können pro Standort frei entschieden werden.
- Als Vorschlag/Diskussionsgrundlage für die Regeln eines Standortes sollten die „Spielregeln der Tauschbörse Prohlis“ dienen.
- Aktuelle Meta-Regeln sowie Spielregeln der Prohliser Tauschbörse gibt’s im Internet unter: www.ohne-moos-gehts-los.de

 

Preise: Die Preise sind frei verhandelbar. Als Richtwert gilt, daß alle Dienstleistungen mit 10 Talenten pro Arbeitsstunde bewertet werden sollten.

 

Startguthaben: Jedes Mitglied erhält 100 Talente auf seinem Konto als Kredit (Startguthaben) in 2 oder 3 Schritten (25, 25+50 Talente) gutgeschrieben. Wer innerhalb 1 Jahres mindestens 100 Talente bei mindestens 5 verschiedenen Teilnehmern eingenommen hat, bekommt auf Anfrage 200 weitere Talente Startguthaben.
Dieses Guthaben soll ein direktes Einsteigen in den Tauschhandel ermöglichen, ist jedoch nur geliehen. Bei Austritt aus der Tauschbörse muss das Konto diesen Betrag wieder aufweisen!
Teilnehmer mit vielen und höheren Transaktionen (z.B. Vereine) können auch 500 Talente Startguthaben bekommen.

Gültigkeit: Gültig werden getätigte Transaktionen mit der Überweisung der entsprechenden Talente über die Internet-Plattform.

 

Kontoführung: Der Kontostand darf nicht unter 0 Talente sinken.

 

Transparenz: Die Kontostände der Mitglieder und des Projektes sowie die getätigten Transaktionen sind innerhalb eines Standortes jederzeit von allen einsehbar.

 

Marktzeitung: In der Marktzeitung werden alle Angebote und Gesuche veröffentlicht.

 

Mitgliedsbeitrag pro Standort: Jeder Standort „zahlt“ pro Jahr 10 Talente für das Hosting der Internetseite und Tauschplattform. Dafür hat jeder Standort auch eine eigene Seite zur freien Gestaltung unter „www.ohne-moos-gehts-los.de“ Hier können z.B. die Daten der monatlichen Treffen, Regeln, Kontakte etc. angegeben werden.

 

Umlaufsicherung: Damit das Tausch-System gut funktioniert und Leistungsschwächere nicht ausgeschlossen werden, ist es wichtig das eingenommene Punkte genutzt (weitergegeben) und nicht „gehortet“ werden. Um diesen Umlauf zu sichern gilt:
Am Jahresende wird von jedem Teilnehmer sein durchschnittliches Startguthaben mit seinem durchschnittlichen Kontostand verglichen. Liegt der Kontostand über dem Startguthaben wird eine Gebühr von 1% pro Monat (=12% pro Jahr) für die Differenz berechnet. Diese Gebühr steht jedem Standort zur freien Verfügung. Zum Beispiel kann sie:
- mit dem umgekehrten Schlüssel an diejenigen, die unter ihrem Startguthaben liegen ausgeschüttet werden (allerdings max. 10 Talente um „leistungslose Einkommen“ zu vermeiden)
- gleichmäßig pro Kopf verteilt werden
- aufs Gemeinschaftskonto und alle entscheiden mit was damit gemacht werden sollte

Tauschen mit anderen Standorten: Mit anderen Standorten kann problemlos getauscht werden. Die Organisatoren der einzelnen Tausch-Standorte müssen aber darauf achten, daß die Geldmenge (Talente) nicht einseitig in andere Standorte abfließt. Dies ist zwar praktisch sehr unwahrscheinlich, in der Theorie aber denkbar. Falls mehr als 30% der Talente abfließen sollten, gibt es verschiedene Möglichkeiten den weiteren Abfluß zu verhindern und die Talentemengen der einzelnen Standorte stabil zu halten. Eine Möglichkeit ist die Belastung weiterer Talent-Abflüße mit einer prozentualen Umlage, welche als Anreiz (prozentuale Gutschrift) für Talent-Zuflüsse aus anderen Standorten dient. Damit wird das Tauschnetz automatisch stabil gehalten. Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten auf einseitiges Abfließen zu reagieren (informieren der Teilnehmer etc.), welche genutzt wird, sollten die Organisatoren in ihrem Tauschring mit den Mitgliedern besprechen falls dieser Fall wirklich eintreten sollte.

 

Austritt: Bei Austritt muß der Kontostand ausgeglichen (mindestens Höhe Startguthaben) sein.

Austritt ohne Kontoausgleich: Falls ein Mitglied beim Austritt trotz Aufforderung und Unterstützung sein Konto nicht ausgleichen sollte, werden die letzten Transaktionen bis zum Ausgleich des Startguthabens „rückabgewickelt“. Wobei 50% der damals jeweils Leistende und
50% alle Mitglieder über das Projektkonto tragen.
Beispiel: Moni ließ sich für 12 Talente von Micha am Computer helfen und nutzte für 6 Talente die Monatskarte von Meike in deren Urlaubszeit. Moni verdiente sich 4 Talente mit dem Verkauf von Birnen aus ihrem Garten an Moritz. Monis Kontostand liegt somit 14 Talente unter dem Startguthaben. Wenn Moni das Konto bei Austritt nicht ausgleicht, werden 7 Talente (50%) vom Projektkonto ausgeglichen (werden somit über die Mitgliedsbeiträge bezahlt). Die anderen 7 Talente werden von den zuletzt Leistenden getragen. Somit wird das Konto von Meike mit 3 Talenten und von Micha mit 4 belastet.

Deaktivierung bei Passivität: Um „Karteileichen“ und damit unnütze Verwaltungsarbeit zu verhindern melden sich Teilnehmer, die 1 Jahr nicht mehr aktiv sind (oder sein werden) bitte ab (Konto ausgleichen!). Er kann später jederzeit wieder eintreten.

 

Verantwortlichkeit: Die Mitglieder handeln eigenverantwortlich für ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse. Das Tauschnetz sowie die einzelnen Standorte übernehmen keine Haftung für steuerliche Forderungen an die Tauschpartner. Treten durch den Tausch Schadensfälle auf, so haften die Tauschpartner und nicht das Tauschnetz.

 

Regeländerungen: Änderungen der Meta-Regeln durch Mehrheits-Beschluß der Organisatoren der Standorte.



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Letzte Änderung:
July 26. 2010 20:20:11


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